ARBEITSBEDINGUNGEN

Arbeitsbedingungen

Arbeits-bedingungen

Als Arbeitgeber bietet der Kanton Basel-Landschaft seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interessante Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen, marktgerechte Löhne sowie gezielte Personalförderung und Personalentwicklung runden das Angebot ab.

  • Lohn während der Polizei-Ausbildung

    Der Monatslohn brutto beträgt während der Polizeischule CHF 4'828.00* (13 x pro Jahr) exkl. allfälliger Kinder-/Erziehungszulage. Nach dem Ausbildungsjahr an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch werden die Aspiranten/innen zu Anwärter/innen befördert. Der Lohn im zweiten Ausbildungsjahr beträgt je nach Erfahrung und Ausbildung zwischen CHF 5'263.20 und CHF 6'158.80.

  • Entschädigung während der Polizei-Ausbildung

    Mit einer monatlichen Pauschale von CHF 415.00* sind sämtliche Spesen (Reisekosten, Verpflegungskosten etc. während der Polizeischule abgegolten.

  • Lohn nach Bestehen der Polizei-Ausbildung

    Mit der Aufnahme in das Polizeikorps werden die Anwärterinnen und Anwärter im ersten Dienstjahr in das Lohnband 18 mit individueller Berechnung des Erfahrungswertes, gemäss kantonalen Lohnsystem, eingestuft. Dazu kommen Spesen, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszulagen, Pikettzulagen und allfällige Kinder- und Erziehungszulagen.

  • Zulagen

    Pikettdienst (ausserhalb der Sollarbeitszeit) pro Stunde CHF 2.00*.

    Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagszulagen pro Stunde CHF 10.00*.

  • Familienzulagen

    Kinderzulage monatlich bis zum vollendeten 16. Altersjahr pro Kind CHF 200.00*

    Ausbildungszulage monatlich ab vollendeten 16. Altersjahr pro Kind CHF 250.00*


    Bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

  • Erziehungszulage bei Vollzeitbeschäftigung

    Erziehungszulage (gemäss Richtlinie des Kantons) mtl. CHF 456.25*

  • Arbeitszeit

    Die Basis bildet die 42-Stunden-Woche. Die Sollarbeitszeit wird je nach den betrieblichen Erfordernissen nach dem Fixzeitmodell (feste Einsatzpläne) oder dem Gleitzeitmodell (von 06:00 bis 20:00 Uhr) erbracht.

  • Ferien

    Bis zum vollendeten 49. Altersjahr beträgt der Ferienanspruch 25 Tage; ab dem 50. bis vollendeten 59. Altersjahr 27 Tage und ab dem 60. Altersjahr 30 Tage. Während der Grundausbildung richtet sich der Ferienbezug nach dem Unterricht der Polizeischule IPH Hitzkirch.

  • Treueprämie

    Die Treueprämie wird erstmals nach 10* Dienstjahren und nach jeweils 5* weiteren Jahren ausgerichtet.

  • Kleiderentschädigung

    Die Polizistinnen und Polizisten erhalten eine jährliche Kleiderentschädigung von CHF 500.00*.

  • Unfallversicherung

    Die Arbeitnehmer sind mit einer Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfall abgedeckt.

  • Krankentaggeldversicherung

    Keine Beiträge. Allfällige Lohnfortzahlung wird durch den Arbeitgeber finanziert. Während der Probezeit gelten eingeschränkte Lohnzahlungspflichten bei Krankheit und Unfall sowie verkürzte Kündigungsfristen.

 *Alle Angaben zu Lohn, Entschädigungen und Zulagen Stand heute und ohne Gewähr 

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